Verschiebung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Freiwillige Feuerwehr Niedernhausen e.V.  für das Geschäftsjahr 2020 über das erste Quartal 2021 hinaus

Der Vorstand des Freiwillige Feuerwehr Niedernhausen e.V. hat in seiner Vorstandssitzung vom 21. Januar 2021 beschlossen, die laut Satzung für das erste Quartal eines Jahres vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung (auch Jahreshauptversammlung genannt) für das Geschäftsjahr 2020 zu verschieben. Die aktuelle Pandemielage lässt eine Durchführung der Jahreshauptversammlung in der vorgegebenen Präsenzform derzeit nicht zu. Darüber hinaus stellen die im Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) gegebenen alternativen Durchführungsmöglichkeiten keine Alternativen dar, die in einem vertretbaren Rahmen eine Durchführung der Jahreshauptversammlung ermöglichen würden.

Der Verein hofft, die Jahreshauptversammlung zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021 mit einem geeigneten Hygienekonzept als Präsenzveranstaltung durchführen zu können.

Unseren Mitgliedern möchten wir jedoch die Möglichkeit geben, Auskünfte über die üblichen Themen der Jahreshauptversammlung anzufragen. Anfragen sind per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder schriftlich an der Vorstand des Freiwillige Feuerwehr Niedernhausen e.V., Zum Hammergrund 5, 65527 Niedernhausen zu richten.

Auch für Fragen zur getroffenen Entscheidung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.